Angesichts der Infektionszahlen berät der Bundestag über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes. Es ist geplant, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung zu verlängern und um eine Testpflicht für Unternehmen zu ergänzen. Demnach sollen Arbeitgeber, zusätzlich verpflichtet werden, in ihren Betrieben allen Mitarbeitern regelmäßige Selbsttests anzubieten.
Auch wir sind der Auffassung, dass Selbsttests zu den wichtigsten Werkzeugen der Pandemie-Bekämpfung gehören und uns die Möglichkeit bieten, asymptomatische Krankheitsverläufe frühzeitig zu erkennen.
Einige unserer Mitarbeiter/innen haben die Möglichkeit, sich in regelmäßigen Abständen auf den Werken testen zu lassen – andere wiederum nutzen die kostenlosen Bürgertests bei den zahlreichen Testzentren in der Umgebung.
Der Schutz unserer Mitarbeiter/innen und Kunden hat für uns höchste Priorität.
Aus diesem Grund haben wir uns bereits im Vorfeld dazu entschlossen, freiwillig für unsere Angestellten Schnelltests zu ordern und auszugeben. Wir hoffen damit, unserer Verantwortung als Arbeitgeber erneut nachzukommen und ein Stück dazu beizutragen, dass unsere Kolleginnen & Kollegen weiterhin alle gesund bleiben – zum heutigen Tag haben wir keinen Covid-Fall bei uns zu verzeichnen.